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   BGH, 13.05.1960 - 3 StR 15/60   

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BGH, 13.05.1960 - 3 StR 15/60 (https://dejure.org/1960,2487)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1960 - 3 StR 15/60 (https://dejure.org/1960,2487)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1960 - 3 StR 15/60 (https://dejure.org/1960,2487)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einordnung einer Förderung der gesetzwidrigen Wirksamkeit einer verbotenen Partei unter den Ungehorsamstatbestand - Einziehung von Motorrädern im Rahmen einer Plakatklebeaktion für die KPD

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 13.05.1960 - 3 StR 15/60
    Vielmehr muss weiter angegeben werden, auf welchem Wege das Gericht die erstrebte weitere Aufklärung hätte versuchen und welche anderen Beweismittel es noch hätte benutzen sollen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Auszug aus BGH, 13.05.1960 - 3 StR 15/60
    Der Tatbegriff des § 86 StGB richtet sich, wie der des § 40 StGB, nach dem Zweck der Vorschrift und erfaßt daher auch Vorbereitungshandlungen (vgl. BGHSt 8, 212 f [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55]ür den rechtsähnlichen § 40 StGB).
  • BGH, 13.12.1957 - 1 StE 8/57

    Viktor Agartz

    Auszug aus BGH, 13.05.1960 - 3 StR 15/60
    Nicht zu beanstanden ist, dass das Landgericht für die Straftat gegen § 128 StGB den Straf schärfungsgrund des § 94 StGB angewandt hat, da es die verfassungsfeindliche Absicht im Sinne dieser Vorschrift, nämlich den auf das verfassungsfeindliche Ziel gerichteten direkten Willen des Angeklagten (BGHSt 11, 174 [BGH 13.12.1957 - 1 StE 8/57]), festgestellt hat, Auch der Strafausspruch läßt keinen Rechtsfehler zu Ungunsten des Angeklagten T. erkennen.
  • BGH, 19.03.1958 - 3 StR 8/58
    Auszug aus BGH, 13.05.1960 - 3 StR 15/60
    Jede Förderung der gesetzwidrigen Wirksamkeit der verbotenen Partei fällt daher unter den Ungehorsamstatbestand (BGH MDR 1958, 441).
  • BGH, 22.10.1979 - 1 StE 3/79

    Strafbarkeit wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung - Strafrechtliche

    Zwar scheint die in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs häufig wiederkehrende Formel, wonach sich als Mitglied beteiligt, wer seinen Willen dem der Organisation mit deren Einverständnis unterordnet und "in fortdauernder Weise für ihre Zwecke tätig wird" (vgl. BGHSt 18, 296, 300 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; BGH NJW 1960, 1772; vgl. weiter die Urteile vom 30. März 1960 - 3 StR 7/60 , vom 13. Mai 1960 - 3 StR 15/60 , vom 25. Juli 1960 - 3 StR 24/60 , vom 13. April 1962 - 3 StR 10/62 , vom 1. August 1962 - 3 StR 33/62 , vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63 und vom 2. Oktober 1963 - 3 StR 38/63), die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts zu decken.

    In dem allerdings vereinzelt gebliebenen Urteil vom 13. Mai 1960 - 3 StR 15/60 - (zu § 128 StGB) hat der Senat sogar eine einmalige Tätigkeit von Personen genügen lassen, die vor dem Verbot der Partei deren Mitglieder gewesen waren, ohne daß der Wille zur fortdauernden Tätigkeit für die verbotene Partei festgestellt gewesen wäre.

  • BGH, 16.07.1965 - 6 StE 1/65

    Verfahren wegen des Verdachts landesverräterischer Beziehungen - Antrag auf

    § 86 Abs. 1 StGB ist ferner nach herrschender Auffassung eine "Kann"-Vorschrift (BGH 3 StR 36/59 vom 2. September 1959; 3 StR 15/60 vom 13. Mai 1960; BGHSt 19, 245, 256 [BGH 28.02.1964 - 3 StR 40/63]; LK 8. Aufl., § 86 Anm. 1; Maurach, Besonderer Teil 4. Aufl. § 60 II A 3).
  • BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63

    Voraussetzungen des Tatbestands der Verbreitung staatsgefährdender Schriften -

    Da diese eine verfassungsfeindliche Vereinigung und ein Geheimbund ist, dessen Vorsteher und Mitglieder in aller Regel in verfassungsfeindlicher Absicht handeln, kommen im Sinne der §§ 98 Abs. 2, 86 Abs. 1 StGB als "mit Strafe bedrohte Handlungen", zu deren Begehung die Schriften gebraucht oder bestimmt sein könnten (vgl. auch BGHSt 8, 205, 212; BGH 3 StR 15/60 vom 13. Mai 1960; BGH 3 StR 3/63 vom 20. März 1963), vor allem in Betracht: Förderung einer verfassungsfeindlichen Vereinigung als Rädelsführer oder Hintermann (§ 90 a StGB) sowie Geheimbündelei in verfassungsfeindlicher Absicht (§§ 128, 94 StGB) oder Beihilfe hierzu (BGH 3 StR 21/57 vom 26. Juni 1957; 3 StR 24/60 vom 25. Juli 1960 = NJW 1960, 1772; 3 StR 17/61 vom 5. Juli 1961; 3 StR 16/63 vom 10. Juni 1963).
  • BGH, 09.07.1965 - 3 StR 12/65

    Anwendung einer neuen Gesetzesvorschrift im Strafrecht wegen Herabsetzung des

    Notwendige Voraussetzung der Einziehung ist nur, daß der Täter eine der Straftaten nach den §§ 89 bis 97 StGB begangen, d.h. vollendet oder versucht hat und daß ihm die Gegenstände mindestens zur Vorbereitung und Unterstützung dieser strafbaren staatsgefährdenden Tätigkeit gedient haben (Urteile des Bundesgerichtshofs 3 StR 15/60 vom 13. Mai 1960, 3 StR 3/63 vom 20. März 1963 und 3 StR 11/63 vom 24. April 1963 im Anschluß an die für den rechtsähnlichen Fall des § 40 StGB maßgebende Entscheidung BGHSt 8, 205, 212 [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55]/213).
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